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Bei den Leistungen der ambulanten Pflege werden grundsätzlich folgende Formen unterschieden: |
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Grundpflege |
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Behandlungspflege |
| Daneben bieten wir Ihnen |
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Hilfsmittel (Beratung und Verleih) |
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Urlaubs- und Verhinderungspflege: |
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Essen auf Rädern |
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Grundpflege: Zum persönlichen Wohlbefinden und damit zur Verbesserung des Allgemeinzustandes gehört insbesondere die Körperpflege. Wir helfen Ihnen zum Beispiel beim Waschen, bei der Mund- und Haarpflege, beim Baden oder Duschen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken.
Richtiges Betten und Lagern sowie vorbeugende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Verhinderung von Druckgeschwüren, verbessern ebenfalls das Gesamtbefinden und verhindern weitere Erkrankungen.
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs besprechen wir gemeinsam Ihre individuelle Pflege. Was Ihre Angehörigen gerne selbst übernehmen möchten, stimmen wir ebenfalls im Vorfeld ab.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns einen Pflegevertrag, in dem alle unsere Leistungen, die Kosten und eine eventuelle Eigenbeteiligung detailliert aufgeführt sind. |
Behandlungspflege: Die Behandlungspflege ist eine ärztlich verordnete Maßnahme. Sie dient der Sicherung einer medizinischen Behandlung oder der Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes. Ihr Arzt gibt die erforderlichen Maßnahmen auf der sogenannten Verordnung häuslicher Krankenpflege vor, die Kosten dieser Leistungen werden daher von der Krankenkasse übernommen.
Die regelmäßige Durchführung ärztlicher Anweisungen und Verordnungen ist für einen pflegebedürftigen Menschen oft lebensnotwendig. Viele dieser Maßnahmen dürfen aber nur von entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden und werden bei uns daher von examinierten Schwestern und Pflegern übernommen.
Unter die Behandlungspflege fallen zum Beispiel: |
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Injektionen |
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Blasenspülungen |
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Katheterpflege |
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Einläufe |
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das Wechseln von Verbänden |
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Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen |
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Dekubitusversorgung |
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medizinische Einreibungen |
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Verabreichung von Medikamenten |
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Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen |
Hilfsmittel: Um Ihnen eine größere Selbständigkeit zu ermöglichen oder um pflegenden Angehörigen die Arbeiten (z. B. Heben) zu erleichtern, gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln. Wir beraten Sie gerne über das Angebot und helfen Ihnen bei den nötigen Antragstellungen. Pflegebetten und Nachtstühle können Sie über unsere Sozialstation ausleihen. |
Urlaubs- und Verhinderungspflege: Auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause, sei es wegen eines Urlaubs oder einer eigenen Erkrankung. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Pflege. Bei bestehender Pflegestufe trägt die Pflegekasse für 4 Wochen pro Jahr die dafür entstehenden Kosten. |