Informationen von A-Z.

Cafeteria
In beiden Krankenhäusern finden Sie im Erdgeschoß eine Cafeteria für Patienten und Besucher.
Öffnungszeiten in Sonneberg:
Mo-Fr   8.00 - 19.00 Uhr
Sa-So  12.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten in Neuhaus:
Mo-Fr   9.00 - 19.00 Uhr
Sa-So  10.00 - 19.00 Uhr
(in den Wintermonaten Montag Ruhetag)

Diät
Auf ärztliche Empfehlung ist eine Diätberatung möglich. Eine Diätassistentin wird Sie nach einer Terminabsprache aufsuchen. Vgl. auch unter Mahlzeiten.

Eigenbeteiligung
Auf Grundlage des SGB V ist der Patient an den Kosten des Krankenhausaufenthaltes pro Kalenderjahr für einen Zeitraum von 14 Tagen zu beteiligen. Diese Eigenbeteiligung, die Sie bitte bei Ihrer Entlassung am Empfang bezahlen, werden wir an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Bei Vorlage einer Quittung über bereits geleistete Zahlungen (auch in anderen Krankenhäusern) sind Sie innerhalb des laufenden Kalenderjahres von der nochmaligen Bezahlung befreit.

Von der Eigenbeteiligung sind ausgenommen:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
 Wöchnerinnen bis zum 6. Tag nach dem Entbindungstag
 Patienten, die stationär wegen eines Arbeits-, Schul- oder
   landwirtschaftlichen Unfalls behandelt werden
 Patienten, die unter die Sozialklausel fallen (ob dies für Sie
   zutrifft, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse)
 alle außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen Versicherten

Eigenblutspende
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, vor einer Operation Eigenblut zu spenden. Ob dies für Sie günstig ist, besprechen Sie bitte mit ihrem Hausarzt und ihrem Anästhesisten.

Elektrische Geräte, Fernsehen
Alle Patientenzimmer sind mit Farbfernsehgeräten ausgestattet. Wir bitten Sie, beim Radiohören und Fernsehen die angeordnete Mittags- und Nachtruhe einzuhalten sowie auf Zimmerlautstärke zu achten. Im Mehrbettzimmer stimmen Sie sich bitte mit Ihren Mitpatienten ab.
Weitere elektrische Geräte, mit Ausnahme von Rasierapparaten und Haartrocknern sind in unseren Häusern aus Gründen der Sicherheit nicht gestattet.

Entlassung
Wir freuen uns, wenn Ihre Gesundheit wieder so hergestellt ist, daß der Arzt Ihre Entlassung anordnen kann und eine Behandlung im Krankenhaus nicht mehr erforderlich ist.
Bei Ihrer Entlassung melden Sie sich bitte in jedem Fall bei unseren Bereichskaufleuten oder am Empfang wieder ab und begleichen noch eventuell offenstehende Rechnungen (z. B. Ihre Eigenbeteiligung). Bitte denken Sie auch an die Einlösung der Chipkarten-Pfandgebühr für die Telefonnutzung.
Der Stationsarzt sagt Ihnen, wann und bei wem Sie sich zur Nachsorge melden sollen; von ihm bzw. der Stationsschwester erhalten Sie auch Ihren Entlassungsschein.
Ein schriftlicher Bericht an Ihren Hausarzt bzw. den weiterbehandelnden Facharzt erfolgt umgehend.

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