Fernsehen In jedem Patientenzimmer stehen Farbfernsehgeräte zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung.
Frisör Möchten Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes die Dienstleistung eines Frisörs in Anspruch nehmen, so wenden Sie sich bitte an die Schwestern und Pfleger Ihrer Station. Sie werden Ihnen bei der Vermittlung eines Termins gerne behilflich sein. Der Frisör bedient Sie in Ihrem Zimmer auf eigene Rechnung. Die aktuelle Preisliste liegt auf Ihrer Station aus.
Fundsachen Wenn Sie etwas im Krankenhaus vergessen haben oder vermissen, wenden Sie sich bitte zunächst an den Pflegedienst der Station. Siehe auch: Wertgegenstände
Gäste und Besucher Ihre Besucher sind uns selbstverständlich ebenfalls herzlich willkommen. Das Gefühl, von Familie und Bekannten nicht isoliert zu sein, wird zu Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Genesung beitragen. An eine Besserung durch mitmenschliche Kontakte ist jedoch nur zu denken, wenn Ihre Besucher auf Ihr Befinden Rücksicht nehmen. Wenn Sie sich schwach oder erschöpft fühlen, kann sich ein Besuch negativ auf Ihren Gesundheitszustand auswirken. Sehen Sie daher unsere Besuchszeiten-Regelung nicht als überflüssige Einschränkung an. Sie soll vielmehr einem ausgewogenen Verhältnis von Abwechslung und Ruhe dienen. In der Regel haben Sie noch Bettnachbarn in Ihrem Zimmer. Auch auf deren Zustand gilt es Rücksicht zu nehmen - so, wie Sie es umgekehrt auch erwarten.
Handys Wegen der möglichen Auswirkungen auf die sensible Medizintechnik ist auf dem gesamten Krankenhausgelände die Benutzung von Handys untersagt.
Kleine Mängel Sollten Sie in Ihrem Zimmer kleinere Mängel wie z. B. einen tropfenden Wasserhahn bemerken, so informieren Sie bitte unsere Schwestern oder Pfleger. Sie werden eine schnellstmögliche Behebung des Mangels in die Wege leiten.
Kostenregelung Das Krankenhaus hat mit den Kassen die Vergütung der entstehenden Kosten Ihrer Behandlung bereits verhandelt. Da dies für jede einzelne Behandlung sehr kompliziert ist, wurden Pauschalierungen eingeführt. Mit diesen Pauschalen (Pflegesätze, Fallpauschale/ Sonderentgelt) werden die Kosten der allgemeinen Krankenhausbehandlung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Die jeweils aktuelle Preisliste können Sie auf Station bei den Bereichskaufleuten einsehen.
Bei gesetzlichen Krankenkassen Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen in der Regel Ihre Krankenkasse, so daß Sie sich selbst nicht um deren Abrechnung kümmern müssen. Die Kostenanerkennung Ihrer Krankenkasse umfaßt die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer einschließlich der für Sie notwendigen Arzt- und Behandlungskosten.
Selbstzahler/ Privatpatienten Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als 'Selbstzahler'. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt selbst tragen. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung können Sie die Abrechnungsmodalitäten der Krankenhausverwaltung übertragen. Es ist hierzu lediglich die Angabe der Privatversicherung und der Versicherungsnummer oder die Vorlage der Clinic-Card erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Aufnahme. |