Pflegeschwerpunkt Gerontopsychiatrie

Mit dem von uns entwickelten gerontopsychiatrischem Pflege- und Betreuungskonzept wollen wir den besonderen Ansprüchen Demezkranker gerecht werden. Es dient dem Verstehen und Akzeptieren der Veränderungen in deren Verhalten und auch dem Tolerieren ihrer Wirklichkeitsebene.

Gerontopsychiatrie,  was heißt das eigentlich?

„Geron“ bedeutet im Griechischen „Greis“ oder „alter Mann“, bei der Gerontopsychiatrie geht es also letztlich um psychiatrische Krankheitsbilder bei alten Menschen.

Solche können z. B. sein:  

  • Demenz
  • depressive Störungen
  • schizophrene oder andere wahnhafte Störungen
  • Abhängigkeitserkrankungen (z. B. Alkohol, Medikamente).

In den 70er Jahren entstand in Deutschland als spezielle Form der geriatrischen Pflege die gerontopsychiatrische Pflege. Darunter werden alle pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen an und mit einem psychiatrisch erkranktem alten Menschen verstanden. Das Feld der alten Menschen, die daran erkrankt sind, ist groß und nimmt weiter zu.

Bei den betroffenen Menschen kommt es zu leichten bis schwersten Beeinträchtigungen in Planung, Organisation, Steuerung und Kontrolle im Bereich der Aktivitäten des täglichen Lebens (z. B. sich pflegen, sich kleiden, sich bewegen, Essen und Trinken, Ausscheidung etc.).
Eine Demenz schließt auf jeden Fall eine Gedächtnisstörung ein, zusätzlich jedoch mindestens eine Beeinträchtigung im Bereich der höheren kortikalen Funktionen wie zum Beispiel Aphasie (Sprachstörung), Apraxie (hirnpathologische Störung im Handeln und in Bewegungsabläufen). Meist tritt auch eine Desorientierung sowie ein Verlust des logischen Denkens und der Urteilsfähigkeit auf. Dies verhindert eine normale Alltagsbewältigung. Die betroffenen Menschen werden meist vollkommen hilflos und orientierungslos, eben dement. Daneben bemerkt man Auswirkungen in Bezug auf Kontrolle der Gefühle, motorische Kompetenz und Sozialverhalten.

Ein wichtiges Charakteristikum des Hilfebedarfs gerontopsychiatrisch pflegebedürftiger Menschen ist, daß sie aufgrund ihrer psychiatrischen Störung nicht in der Lage sind, die Forderung nach einer sofortigen Pflegeleistung aufzuschieben. Solche Bewohner können zum Beispiel nicht erfassen, daß der Pflegemitarbeiter seine pflegerischen Tätigkeiten bei einem anderen Bewohner erst zu Ende führen muß, bevor ihnen selbst geholfen werden kann.
Daher ist es notwendig, den entstehenden Hilfebedarf kurzfristig mit angemessenen Leistungen zu erfüllen, damit das Wohlbefinden des gerontopsychiatrischen Bewohners erhalten bleibt, keine Unsicherheit entsteht, um so Ängste und Unruhe zu vermeiden. Entstehen aber Ängste und Unruhe, verschlechtert sich das Befinden zusätzlich und kann so auch auf Mitbewohner übertragen werden. Menschen mit Demenz haben also eine andere Wahrnehmung als die Pflegekräfte. Sie können vielfach die aktuelle Situation nicht oder nur sehr anders einschätzen. Sie leben, wie häufig gesagt wird, „in ihrer eigenen Welt“.

Der gerontopsychiatrische Wohnbereich unseres Hauses befindet sich im Erdgeschoß mit 28 Heimplätzen. Der Wohnbereich ist so gestaltet, daß der Bewohner mit Demenz seinen Bewegungsdrang ausleben kann. Beim Bau des Seniorenpflegeheimes wurde hier schon auf die Erfüllung der Bedürfnisse dieses Bewohnerklientels geachtet, zum Beispiel durch einen Rundlauf ins Freie, eine Bewohnerküche, kleine Sitzgruppen, individuelle Farbgestaltung, eine gemütlich eingerichtete Stube. Auf diese Weise soll das Wohlbefinden in der Erlebniswelt des Bewohners mit Demenz gefördert werden.

Der zukünftige Bewohner findet somit eine Umgebung vor, die seine speziellen Probleme lindert, aber auch noch vorhandene Ressourcen fördert.

Welche Voraussetzungen für eine Heimaufnahme müssen gegeben sein?

  • Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) nach SGB XI
  • Ärztlich diagnostizierte demenzielle Erkrankung (alle Formen der Demenz)
  • Erreichtes Rentenalter
  • Die Mobilität muß noch soweit vorhanden sein, um an Gruppenangeboten teilnehmen zu können.

Sind alle Vorraussetzungen  gegeben, entsteht der Erstkontakt zwischen dem zukünftigen Bewohner, dessen Angehörigen oder Betreuer und dem Heim in einem persönlichem Besuch (eigenes Zuhause, Krankenhaus, andere Pflegeeinrichtung etc.). Das Treffen findet nach vorheriger Absprache mit der dafür zuständigen Pflegefachkraft statt. Im Vorfeld muß aber eine Anmeldung für einen Heimplatz in unserem Haus erfolgt sein (durch Angehörige, Betreuer oder Sozialdienst im Krankenhaus).

Beim Einzug wird eine Pflegekraft in den ersten Stunden den Bewohner begleiten, um so seine Ängste zu minimieren und ein Einleben in seine neue Wohnumgebung zu ermöglichen.

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